Rechtsprechung
   BFH, 05.12.1996 - IV S 5/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7903
BFH, 05.12.1996 - IV S 5/95 (https://dejure.org/1996,7903)
BFH, Entscheidung vom 05.12.1996 - IV S 5/95 (https://dejure.org/1996,7903)
BFH, Entscheidung vom 05. Dezember 1996 - IV S 5/95 (https://dejure.org/1996,7903)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,7903) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Zulässigkeit und Begründetheit des einstweiliger Rechtsschutzes gegen einen Bescheid über die Feststellung des verrechenbaren Verlusts einer GmbH & Co. KG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 05.12.1996 - IV R 2/95

    Umwandlung von verrechenbaren Verlusten in ausgleichsfähige Verluste durch

    Auszug aus BFH, 05.12.1996 - IV S 5/95
    Nachdem Einspruch und Klage gegen diesen Bescheid keinen Erfolg hatten, verfolgt die Antragstellerin zu 1 ihr Begehren nach Anerkennung eines ausgleichsfähigen Verlusts von 217 500 DM mit der vom Finanzgericht (FG) zugelassenen und beim erkennenden Senat unter dem Az. IV R 2/95 anhängigen Revision weiter.

    Deshalb hat der Senat auch die Revision IV R 2/95 mit Entscheidung vom heutigen Tage (BFH/NV 1997, 350) als unbegründet zurückgewiesen.

  • BFH, 14.12.1995 - IV R 106/94

    Keine Auswirkungen von nachträglichen Einlagen eines beschränkt haftenden

    Auszug aus BFH, 05.12.1996 - IV S 5/95
    Der erkennende Senat hat durch Urteil vom 14. Dezember 1995 IV R 106/94 (BFHE 179, 368, BStBl II 1996, 226) entschieden, daß nachträgliche Einlagen eines beschränkt haftenden Gesellschafters nicht zur Umwandlung bislang verrechenbarer Verluste in ausgleichsfähige Verluste führen.
  • BFH, 26.01.1995 - IV R 23/93

    Bei der Feststellung des verrechenbaren Verlustes eines Kommanditisten ist von

    Auszug aus BFH, 05.12.1996 - IV S 5/95
    Ebenso wie die Gesellschaft klagebefugt für eine Klage gegen den Bescheid über die Feststellung des verrechenbaren Verlusts ist, wenn wie im Streitfall die Feststellung der verrechenbaren Verluste mit der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte verbunden worden ist (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 1995 IV R 23/93, BFHE 177, 71 [BFH 26.01.1995 - IV R 23/93], BStBl II 1995, 467, m. w. N.), besteht auch eine Befugnis zu einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Feststellungsbescheids.
  • BFH, 02.03.1988 - IV B 95/87

    Ernstliche Zweifelhaftigkeit - Altbetrieb - Übergangsregelung -

    Auszug aus BFH, 05.12.1996 - IV S 5/95
    Wie der erkennende Senat mit Beschluß vom 2. März 1988 IV B 95/87 (BFHE 152, 522, BStBl II 1988, 617) entschieden hat, ist einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Bescheid über die Feststellung des verrechenbaren Verlusts nicht im Wege der einstweiligen Anordnung, sondern im Wege der Aussetzung der Vollziehung zu gewähren.
  • BFH, 12.06.1986 - IX B 64/83

    Auswirkungen der Verfügung des Finanzamtes über die Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 05.12.1996 - IV S 5/95
    Sollte sich die gewährte Aussetzung dagegen auf den Bescheid über die Feststellung der verrechenbaren Verluste beziehen, so besteht das Rechtsschutzbedürfnis deshalb fort, weil das FA nur unter Widerrufsvorbehalt ausgesetzt hat (vgl. BFH-Beschluß vom 12. Juni 1986 IX B 64/83, BFH/NV 1986, 682).
  • FG Niedersachsen, 05.10.2004 - 11 V 335/03

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung; Bewertung eines

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist auch die Personengesellschaft im Verfahren der Feststellung des verrechenbaren Verlustes nach § 15 a Abs. 4 EStG jedenfalls dann klagebefugt, wenn, wie im Streitfall, die Feststellung der verrechenbaren Verluste mit der gesonderten und einheitlichen Feststellung des Gewinns der Gesellschaft nach § 15 a Abs. 4 Satz 5 und 6 EStG verbunden worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 1. Juni 1989 IV R 19/88, BStBl II 1989, 1018; Urteil vom 30. März 1993 VIII R 63/91, BStBl II 1993, 706; Urteil vom 26. Januar 1995 IV R 23/93, BStBl II 1995, 467; Beschluss vom 5. Dezember 1996 IV S 5/95, BFH/NV 1997, 406).

    (BFH-Beschluss vom 2. März 1988 IV B 95/87, BStBl II 1988, 617; Beschluss vom 5. Dezember 1996 IV S 5/95, BFH/NV 1997, 406).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht